Erbrecht

Wer bekommt im Todesfall das Einfamilienhaus? Haben die Eltern auch wirklich alle Kinder gleich behandelt? Ich fühle mich durch das Testament ungerecht behandelt und will "Mein Recht". Solche und viele weitere Fragen werden im Erbrecht gestellt und müssen beantwortet werden.

Das Erbrecht befasst sich grundsätzlich mit der Frage, welche Regelungen gelten, wenn jemand verstorben ist. Daneben kennt das Gesetz zahlreiche Bestimmungen, die sich mit der vorsorgenden Rechtspflege befassen, also mit der Thematik von zu erstellendem Testament, Ehegattentestament oder Erbverträgen.
So gilt die gesetzliche Erbfolge grundsätzlich zwischen Verwandten. Hier werden in unterschiedlichen Erbfolgeregelungen auch die unterschiedlichen Verwandtschaftsgrade berücksichtigt. Dabei werden auch Pflichtteilsansprüche geregelt, bei denen es sich um reine Zahlungsansprüche, und zwar in Höhe der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteiles handelt. Pflichtteilsansprüche können nur in gerader Verwandtschaftslinie, also beispielsweise nicht gegenüber Geschwistern, nämlich in der Seitenlinie, vorkommen.

 


 

Die Checkliste

Ein Angehöriger ist gestorben. Was muss ich tun?

  • Vom zuständigen Arzt wird der Totenschein ausgestellt, vom zuständigen Standesamt die Ster­beurkunde.
  • Das Bestattungsinstitut muss beauftragt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der tatsächlich geäußerte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen respektiert wird (Erd- oder Feuerbestattung etc.).
  • Soweit vorhanden müssen Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Be­rufs­ge­nos­sen­ schaft oder Rententräger benachrichtigt werden.
  • Gibt es eine Vollmacht für die Bank oder Sparkasse?
  • Gibt es ein Testament? Falls ja, muss es beim Amtsgericht abgeliefert werden. Es kann auch beim Amtsgericht hin­ter­legt sein, dann findet sich in den Unterlagen des Erblassers ein Hinterlegungsschein.
  • Falls kein Testament vorhanden sein sollte oder nur ein privatschriftliches Testament vorliegt, ist es empfehlenswert beim Amtsgericht einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen, da mit diesem die Erbfolge dokumentiert wird. Sollte es ein notarielles Testament geben, ist dieses beim Amtsgericht hinterlegt und ersetzt in aller Regel den Erbschein.
  • Für das zuständige Amtsgericht muss der Wertfragebogen ausgefüllt werden, der Grund­lage für die Gebührenberechnung des Amtsgerichtes ist.
  • Die Erbschaftssteuererklärung muss zusammengestellt und beim Finanzamt abgegeben wer­den.

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